Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Versteigerung / Verkauf erfolgt im Namen und Rechnung Fremder oder Einlieferer.

  2. Die zu veräußernden Gegenstände sind aufgelistet und können zu angegebenen Zeiten besichtigt werden. Sie sind nach bestem Wissen erstellt, Haftung und Gewährleistung für offene oder versteckte Mängel werden und können nicht übernommen werden !!

  3. Der Versteigerer hat das Recht, in Einzelfällen fortlaufende Nummern zu trennen oder zusammenzufassen. Die Objekte werden im dem Zustand veräußert, in dem Sie sich zum Zeitpunkt befinden.

  4. Angaben zu: Technik, Alter, Baujahr, Zustand, Gewicht, Daten , Maße usw. sind unverbindlich.

  5. Der Ablauf der Versteigerung/ Verkauf wird vom Versteigerer festgelegt. In der Regel nach fortlaufenden Nummern, wobei die Steigerungsrate ca. 10 % sich beläuft, jedoch auch hier es dem Versteigerer erlaubt ist, nach ermessen zu verfahren. Der Mindestpreis für Gegenstände ohne Limit , wird zwischen 1 € und 50 € aufgerufen.

  6. Der Zuschlag für jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen oder verweigert werden.

  7. Nach dreimaligen Aufruf erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Bei mehren gleichen Geboten entscheidet das Los oder der Versteigerer. Schriftliche Gebote werden bei gleichem Gebot vom Anwesenden überboten. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.

  8. Nach dem der Zuschlag erteilt wurde ist der Höchstbietenden an sein Gebot gebunden , während der Verkäufer berechtigt ist Vorbehalt zu erteilen.

  9. Die Bezahlung erfolgt in bar oder durch Bank bestätigten Scheck, wobei alle Preise in Euro ( € ) erfolgen, zuzüglich des Aufgeldes zuzüglich der zum Zeitpunkt gesetzlich bestimmten Mehrwertsteuer. Dies ist ab 2007 - 19 % - !!! Bei Zahlungsverzug kann der Versteigerer Schadensersatz fordern, den Gegenstand nochmals versteigern/verkaufen, hiermit verliert der Käufer alle Rechte am zugeschlagenen Gegenstand. Er bleibt für einen Mindererlös haftbar und hat bei einem Mehrerlös keinen Anspruch darauf.

  10. Der Prozent Satz des Aufgeldes wird vor jeder Versteigerung / Verkaufes bekannt gegeben. Wird ein Zuschlag zurück gezogen wird ein Betrag von min. 5 % + MWST fällig, mindestens jedoch € 100,-- .

  11. Der Gegenstand geht mit Zuschlag an den Käufer über, womit auch Haftung und Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch Feuer, Wasser, Luft, Sturm und Einbruchdiebstahl, Zubehörteile und sonstiges an den Käufer übergehen.

  12. Das Eigentum/ Gegenstand usw. geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich den Zuschlagsgegenstand innerhalb der vereinbarten oder ausgeschrieben Zeit abzuholen oder jemanden damit zu beauftragen. Erfolgt dies nicht werden Gebühren fällig, die sich je nach Aufwand und Lagerstätte richten. Erfolgt keine Abholung wird der Gegenstand nach den ausgeschriebenen Bedienungen neu veräußert.

  13. Alle Besucher der Versteigerung/ Verkaufes haften für verursachte oder verschuldete Schäden gleich welcher Art. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung , Verkaufes , Abholung usw. wird keine Haftung übernommen. Für eingelieferte Gegenstände wird keine Haftung usw. übernommen. Für Beschädigungen an Gebäuden, Fahrzeugen und sonstigen Gegenstände haftet der Käufer und Besucher. Die Inbetriebnahme von Geräten ist strengstens untersagt und verboten. Es gilt RAUCHVERBOT überall.

  14. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage eines Personalausweises eine Bieterkarte, die er bis zum Ende der Versteigerung/ Verkaufes sorgfältig aufzubewahren hat und danach zurück geben muss. Sollte für die Bieternummer ein Betrag bezahlt worden sein, erhält er diesen am Ende zurück. Missbrauch der Bieterkarte ist nicht erlaubt und wird bestraft.

  15. Der Versteigerer/ Verkäufer ist berechtigt, in eigenem Namen, für Rechnung des Auftraggebers oder Einlieferer , Kaufgelder einzuklagen. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU – Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen, fertig zu machen und entsprechende Erklärungen auszufüllen und einzureichen.

  16. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner, Besucher, Kunden usw. in Dateien auf und verarbeiten Sie, worauf sinngemäß und schriftgemäß hingewiesen wird.

  17. Es gilt deutsches Recht, Zahlungs- bzw. Erfüllungsort und Gerichtsstand  ist 72458 Albstadt .

  18. Jeder Bieter, Einlieferer, Käufer , Auftraggeber erkennt diese AGBs an

  19. Besondere Vertragsbedingungen werden separat und schriftlich ausgehandelt, und bestätigt.

Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, berührt das nicht die Gültigkeit der Anderen!